Extremistenbeschluss

Extremistenbeschluss
Extremịstenbeschluss,
 
Beschluss des Bundeskanzlers (W. Brandt) und der Länderregierungschefs vom 28. 1. 1972 zur einheitlichen Behandlung der Frage der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst; wurde später in Bund und Ländern durch Erlass (»Radikalenerlass«) verbindlich gemacht. Aufgrund der Verpflichtung von Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes nach dem Beamtenrecht oder entsprechenden Bestimmungen für Angestellte und Arbeiter, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, entscheidet der Dienstherr bei Pflichtverstoß über Maßnahmen im Einzelfall; begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst rechtfertigen in der Regel seine Ablehnung.
 
1976 scheiterte der Versuch, die Anforderungen an die Verfassungstreue für Angehörige des öffentlichen Dienstes gesetzlich zu konkretisieren. Die heutige Praxis in Bund und Ländern ist uneinheitlich. Die so genannte Regelanfrage, d. h. die (routinemäßige) Nachfrage bei den Ämtern für Verfassungsschutz, ob Erkenntnisse gegen Bewerber für den öffentlichen Dienst vorliegen, wird nicht mehr durchgeführt. Eine Überprüfung erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Aktivitäten.
 
In den neuen Ländern wird im Hinblick auf eine frühere Mitgliedschaft in der SED großzügig verfahren; freiwillige Mitarbeit für die Staatssicherheit ist allerdings nach dem Einigungsvertrag ein außerordentlicher Kündigungsgrund, wenn ein Festhalten am Arbeitsverhältnis deshalb unzumutbar erscheint.
 
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Extremistenbeschluss beruhen v. a. darauf, dass auch die Mitwirkung in einer nicht verbotenen Partei (Parteienprivileg) als Verstoß gegen die Treuepflicht gewertet werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat die auf den Extremistenbeschluss gestützte Praxis jedoch im Wesentlichen in der Entscheidung vom 22. 5. 1975 bestätigt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Entscheidung vom 26. 9. 1995 die Überprüfung der Verfassungstreue der Angehörigen des öffentlichen Dienstes gebilligt; allerdings legt er einen strengeren Maßstab an den Nachweis fehlender Verfassungstreue und die Verhältnismäßigkeit einer Sanktion an.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Extremistenbeschluss — Der Radikalenerlass (auch Extremistenbeschluss oder offiziell Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst) war ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und Bundeskanzler Willy Brandt vom 28. Januar 1972 …   Deutsch Wikipedia

  • Radikalenerlass — Ra|di|ka|len|er|lass, der: Erlass, nach dem jmd., der Mitglied einer extremistischen Organisation ist, nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt werden darf. * * * I Radikalen|erlass,   Recht: Extremistenbeschluss. II Radikalenerlass   Am 28.… …   Universal-Lexikon

  • Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst — Der Radikalenerlass (auch Extremistenbeschluss oder offiziell Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst) war ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und Bundeskanzler Willy Brandt vom 28. Januar 1972 …   Deutsch Wikipedia

  • Radikalenerlass — Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufsbeamtentum — Die Hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind die Grundlagen für das Berufsbeamtentum in Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Einfluss 4 Literatur 5 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums — Die Hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind die Grundlagen für das Berufsbeamtentum in Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Einfluss 4 Literatur 5 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums — Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind die Grundlagen für das Berufsbeamtentum in Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Einfluss 4 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassungsschutzbericht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Verfassungsschutzberichte werden alljährlich von den Innenministerien des Bundes und der Länder in Zusammenarbeit mit den …   Deutsch Wikipedia

  • KPD Hessen — Die KPD Hessen war die Landesorganisation der KPD in Hessen. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Vorgeschichte 1.2 Neugründung nach dem Zweiten Weltkrieg 1.3 …   Deutsch Wikipedia

  • Extremismus — Allgemeingültigkeit; Kompromisslosigkeit; Radikalismus; Radikalität; Rücksichtslosigkeit * * * ◆ Ex|tre|mịs|mus 〈m.; ; unz.〉 übersteigert extreme, radikale Haltung ◆ Die Buchstabenfolge ex|tr... kann in Fremdwörtern auch ext|r... getrennt werden …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”